Die seit dem Ende des 17. Jahrhunderts eingerichteten Hypothekenbücher verfolgten das Ziel, die auf Grundstücken bestehenden Lasten und Verpflichtungen für Eigentumsübergänge nachweisbar und öffentlich zu machen. In Preußen bestand seit 1722 die Verpflichtung zur Führung dieser Bücher und mit der Hypothekenordnung von 1783 wurde auch der formelle Rahmen klar definiert und vereinheitlicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Einrichtung des hier erschlossenen Hypothekenbuchs. (Transkription der Bekanntmachung, fol.2):
Das Reichsgräflich von Gaschin Majorats Herrschaftliche Patrimonial Gericht Amt hierselbst macht dem Publico hierdurch bekannt, daß von denen zur hiesigen Majorats Herrschaft gehörigen Dörfern
Zyrowa Poremba Krempa St. Anna Oleschka Gogolin und Jeschona die Hypotheken Bücher auf den Grund der hierüber in der Gerichts Registratur vorhandenen und von denen Besitzern der Grundstücke eingehender Nachrichten reguliert werden sollen, ein jeder, welcher hierbey ein Interesse zu haben vermeint und seine Forderung , die mit der Ingrossation verbundenen Vorgänge Rechte zu verschaffen gedenkt wird daher hierdurch nach Kraft gegenwärtiger Bekanntmachung aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bey dem hiesigen Majorats Herrschaftlichen Gerichts Amte zu melden und seine etwaigen Ansprüche näher anzugeben.
Zyrowa, den 15ten Novbr 1802
Quelle:
Archiv: Archiwum Państwowe w Opolu
Bestand: Nr. 59, Sąd Obwodwy w Leśnicy (Amtsgericht zu Groß Leschnitz).
Signatur: 1211.
Laufzeit: 1807-1821.
Bemerkung: wyłączona podczas opracowania Sądu Obwodowego w Krapkowicach
(während der Bearbeitung des (Bestandes des) Amtsgerichts Krapkowice ausgelagert)
Nähere Information zur Quelle mit diesem Link.
Die Archivalie befindet sich im Staatsarchiv Oppeln und ist mit 31 Seiten erhalten. Der Aktenband enthält für die zur Herrschaft Zyrowa gehörenden sieben Orte insgesamt neun Listenverzeichnisse. Darin sind jeweils Angaben zu den Grundstückseigentümern des Ortes, häufig mit Standesangabe und zum Teil auch mit Hinweisen zu Vorbesitzern enthalten. Jedoch sind nicht alle Listen datiert; die älteste Datierung ist von 1816.
Zwischen den Listen für Krempa und Oleschka befinden sich zusammenfassende Aufstellungen zur jeweiligen Anzahl von Freistellen und Robotstellen separat für alle Orte.
Als Besonderheit ist auf eine unvollständige Aufstellung zu St. Annaberg aus dem Jahre 1809 hinzuweisen, in der für jeden der aufgeführten Eigentümer ein Vermerk über die erfolgte Erklärung zum Eigentum, zum Teil unter Angabe datierter Eigentumsnachweise wie Testamente oder Kaufverträge, enthalten ist.
Da Hypothekenbücher wie beschrieben neben den Kerndaten zu Personen auch sozialhistorische Angaben wie zum Beispiel den Stand, Erb- oder Vormundschaften enthalten können, stellen sie eine wertvolle Bereicherung der primären genealogischen Quellen dar.
Die Hypothekenbücher der Herrschaft Zyrowa nun online über eine Datenbankabfrage zugänglich zu machen, ermöglicht die Erschließung des bislang online nicht recherchierbaren Archivbestandes.
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